Aufbewahrung und Löschung von Daten zu Parkberechtigungen (DSGVO)
Parkberechtigungen enthalten personenbezogene Daten: Namen, Kontaktdaten, Adressen und Kennzeichen. Supa Parking hilft Kommunen und Betreibern, diese nur so lange wie nötig zu speichern – mit automatischen Regeln und kontrollierten Löschwerkzeugen.
Anonymisierung nach Ablauf
Für jede Berechtigung kann ein Datum festgelegt werden, nach dem personenbezogene Daten anonymisiert werden. Bei Kurzzeitberechtigungen, die am Parkscheinautomaten bezahlt werden, ist die Anonymisierung beispielsweise kurz nach Ende der Parkzeit vorgesehen: Der Datensatz bleibt für Statistiken nutzbar, identifiziert aber keine Person mehr.
Löschtermine für unvollständige Anträge
Für nie abgeschlossene oder abgelehnte Anträge kann die Löschung geplant werden. Wird eine Berechtigung genehmigt, entfällt die geplante Löschung.
Geführte Löschung mit Vorschau
Abteilungsadministratoren nutzen ein zweistufiges Verfahren:
- Vorschau: Das System zeigt, welche Daten und Verknüpfungen betroffen wären, ohne etwas zu ändern;
- Ausführung: Nach der Prüfung wird der Vorgang bestätigt und ausgeführt.
Das Verfahren kann eine einzelne Berechtigung, eine Person oder eine Organisationsvereinbarung löschen, wobei eine Strategie und bei Bedarf ein Ersatzobjekt für die Neuzuordnung der Verknüpfungen gewählt wird. Löschungen werden protokolliert.
Eingeschränkter Zugriff und Datenminimierung
Nur berechtigte Administratoren können eine Löschung starten. Auch bei der kennzeichenbasierten Kontrolle sieht das Personal nur die notwendigen Informationen.
FAQ
Löscht Supa Parking abgelaufene Daten automatisch?
Anonymisierungs- und Löschtermine werden an der Berechtigung gespeichert und ermöglichen automatische Abläufe; die konkrete Aufbewahrungsdauer muss der Verantwortliche festlegen.
Kann ich vor der Bestätigung sehen, was gelöscht wird?
Ja. Die Vorschau zeigt die Auswirkungen, bevor der Vorgang ausgeführt wird.
Werden Löschungen protokolliert?
Ja. Löschvorgänge werden in einem eigenen Protokoll erfasst.
Wer darf personenbezogene Daten löschen?
Nur Abteilungsadministratoren.
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